Wissenswertes
rund um das
Thema Bauen.
Im Sinne einer schnellen Information haben wir die wichtigsten Fragen zum Nachschlagen zusammengetragen. Die Vollständigkeit ist nicht gewährleistet. Haben Sie Fragen in eine spezielle Richtung, auf die Sie in unserem Glossar keine Antwort finden, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. Anmerkung: Einige Antworten unterliegen speziellen kantonalen Regelungen.
Amortisation
Die ratenweise Rückzahlung der Hypothek an die Bank, also die Amortisation, sollte bis zum 60. Lebensjahr des Kreditnehmers auf 66% des Verkehrswertes zurückbezahlt werden.
Direkte Amortisation
Mit einem vereinbarten Betrag (Amortisationsbetrag) reduziert sich periodisch die Hypothekarschuld.
Indirekte Amortisation
Bezahlen Sie den Amortisationsbetrag nicht an den Hypothekengeber zurück, sondern regelmässig in die gebundene Vorsorge (Säule 3a). Die Hypothekarschuld nimmt dadurch nicht ab und die steuerabzugsfähigen Beträge bleiben konstant. Der Amortisationsbetrag kann nach Ablauf einer vereinbarten Frist als Gesamt- oder Teilbetrag zur Reduktion der Hypothekarschuld verwendet werden.
Altlasten
Kontaminierter (belasteter) Boden, der in Form von Altlasten durch Ablagerung von Industrie-, Gewerbe- oder anderen Betrieben hervorgerufen wurde, kann gesundheits- und umweltgefährdend sein.
Baukredit
Bei einem Baukredit mit Grundpfandsicherheit eröffnet die Bank ein Bankkonto, über das die laufenden Kosten für das Bauprojekt abgewickelt werden. Der Kreditnehmer kann nur nach Massgabe des Baufortschrittes darüber verfügen.
Belehnung
Die Belehnung beschreibt das Verhältnis zwischen Hypothek und Verkehrswert (Kaufpreis). Beispiel: Bei einem Verkehrswert von CHF 1'000'000 und einer Hypothek von CHF 600'000 beträgt die Belehnung 60%.
Berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge, 2. Säule (Pensionskasse), soll zusammen mit der 1. Säule (AHV) bis zu einem bestimmten Einkommen die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise sichern.
Bruttoeinkommen
Als Bruttoeinkommen wird das monatliche Einkommen vor Abzug aller Sozialabgaben bezeichnet.
Dienstbarkeit
Ein Grundstück kann zugunsten einer Person (z.B. Wohnrecht) oder zugunsten eines anderen Grundstücks (z.B. Wegerecht) mit einer vorgemerkten Belastung im Grundbuch eingetragen werden.
Eigenmietwert
Selbst bewohntes Wohneigentum wird mit einem festgesetzten Mietwert zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet.
Erschliessung
Ein Grundstück, das mit ausreichend Wasser und Energie versorgt werden kann, kann als erschlossen bezeichnet werden. Dazu gehört auch die Beseitigung von Abwässern und weiteren Abfallstoffen.
Freie Vorsorge
Sparen und doch frei sein. Mit der freien Vorsorge, Säule 3a, steht erwerbs- und nicht erwerbstätigen Personen die Möglichkeit offen, jederzeit frei über das ersparte Kapital zu verfügen.
Gebundene Vorsorge
Sie möchten als erwerbstätige Person Steuern sparen und dabei Geld auf die hohe Kante legen? In die gebundene Vorsorge, Säule 3a, können allerdings nur vom Staat festgelegte maximale Einzahlungen getätigt werden. Die Vorsorgegelder können für selbst genutztes Wohneigentum verwendet werden. Beispiele dazu: Erwerb und Erstellen der Liegenschaft, wertvermehrende Investitionen am Wohneigentum, Amortisation der Hypothekarschuld, Selbständigkeit (Aufbau eines Geschäftes).
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und gibt Auskunft über alle Rechte und Lasten an Grundstücken. Die genaue Lage, die Grösse, die Nutzung, die Eigentümer, evtl. Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Belastungen durch Hypotheken oder Rechte Dritter (Wege- oder Leitungsrecht) am Grundstück sind darin eingetragen.
Grundbuchamt
Diese amtliche Stelle ist verpflichtet, das Grundbuch zu führen. Zugleich dient sie auch als Auskunftsstelle über Besitzverhältnisse und Auflagen.
Grundstückgewinnsteuer
Die Differenz zwischen dem heutigen Verkaufspreis und dem früheren Kaufpreis zuzüglich wertvermehrender Aufwendungen und Investitionen wird vom Kanton und/oder der Gemeinde besteuert.
Handänderung
Beim Kauf und Verkauf von Eigentum und Grundstücken werden Steuern und Gebühren fällig. Die Ansätze bei Handänderungen werden von Kantonen und Gemeinden individuell erhoben.
Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag bietet einen groben Überblick auf das geschätzte Investitionsvolumen eines Baus. Die Grundlage bilden erste Richtofferten aller am Bau Beteiligten.
Steuerwert
Liegenschaftsschätzung gemäss kantonalem Steuergesetz. Die Schätzung gilt als Bemessungsgrundlage für die Vermögens-, Liegenschafts-, Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Stockwerkeigentum
Im Stockwerkeigentum besitzen Sie einen Miteigentumsanteil an einem überbauten Grundstück, der Ihnen das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile des Gebäudes (Wohnung, Keller, Garage usw.) ausschliesslich zu nutzen, zu verwalten und innen auszubauen. Die gemeinschaftlichen Teile der Liegenschaft gehören nicht zum Sonderrecht. Über diese verfügt die Stockwerkeigentümerschaft.
Unterhalt
Zur Werterhaltung der Liegenschaft müssen laufend mögliche Schäden oder Abnutzungen behoben werden. Der Unterhalt ist zur Werterhaltung eines Objektes wichtig.
Verkehrswert
Der Verkehrswert einer Immobilie richtet sich nach den aktuellen Marktverhältnissen. Er ist vor allem dann notwendig, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft werden soll und wird für gewöhnlich durch einen Sachverständigen ermittelt.
Versicherungen – Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflicht deckt die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks ab. Grundsätzlich werden solche Schäden ersetzt, die Dritten auf der Baustelle oder aufgrund ihres Vorhandenseins zugefügt wurden.
Versicherungen – Bauwesenversicherung
Eine Bauwesenversicherung, auch Bauversicherung genannt, sichert Bauherren oder Bauunternehmer gegen Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse während der Bauphase einer Immobilie ab. Hierzu zählen Schäden durch Krieg oder höhere Gewalt wie Erdbeben.
Versicherungen – Bauzeitversicherung
Die Bauzeitversicherung deckt Schäden, die in der gesamten Bauzeit durch Feuer oder Elementarereignisse entstehen, beispielsweise eine durch starken Sturm eingestürzte Aussenmauer.
Versicherungen – Gebäudehaftpflichtversicherung
Was die Privathaftpflichtversicherung für Privatpersonen ist, ist die Gebäudehaftpflichtversicherung für Eigentümer von Immobilien. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die direkt auf die Existenz eines Gebäudes oder eines Grundstücks zurückzuführen sind.
Versicherung – Gebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Kosten für Schäden direkt am Gebäude, verursacht durch Brand, Blitz-, Sturm- und Hagelschäden oder Leitungswasser. Die Kostenerstattung reicht von Reparatur über Instandsetzung bis zum Wiederaufbau nach Totalverlust.